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Zu Silvester zündete eine 16-jährige ein "Bienchen", das eine 12-jährige traf, die Verbrennungen erlitt. Diese klagte

auf Schmerzensgeld. Die Entscheidung des Oberlandesgericht Jena: Die Jugendliche muss haften. Jedoch sei die 12-jährige für ihre Verletzungen zur Hälfte selbst verantwortlich. Sie hatte leicht entzündliche Kleidung getragen.

 

OLG Jena; Az.: 5U146/06

 



 
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